„Bonjour, Madame.“

Diesmal muss ich etwas übers Blogschreiben an sich sagen.

Lange Zeit dachte ich, dass ich Bildvorlagen verwenden darf, wenn ich sie selbst abmale. Irrtum!

Ende Mai kam das DSVOG und machte alles noch schwieriger. Personendaten sollen stärker geschützt werden. Nun heißt es: „Guten Tag, Frau…?“ Auf französisch kann das charmant sein. Auf deutsch finde ich es unhöflich.

Namen dürfen nicht mehr genannt werden. Fotografieren? Besser haarscharf daneben – zum Schutz des Rechts am eigenen Bild.

Schreiben ohne zu benennen.

Illustrieren ohne Bildmaterial zu verwenden, das nicht alt ist. (Laut Urheberrecht muss der Fotograf seit mindestens 70 Jahren tot sein. Nachweislich.) Also sind aktuelle Themen schwer darzustellen, es sei denn man besorgt sich die Rechte dazu (ein unglaublicher Aufwand) oder ist sehr risikobereit.

„Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“ bekommt hier eine ganz neue Bedeutung.

Man stelle sich nur Andy Warhol in dieser Situation vor. Marilyn Monroe? James Dean? John F. Kennedy? Die Death and Disaster Serie? No way!

Ich habe einige E-Mails bekommen, in denen es um das DSVOG geht – schließlich betreibe ich eine Webseite. Leider konnte ich das nicht einfach weg klicken. Aber ganz ehrlich: richtig verstanden habe ich die Inhalte der E-Mails auch nicht.

Grundsätzlich sammle ich keine Daten, gebe sie nicht weiter und verkaufe sie nicht.

Am Wochenende war ich in der Fondation Beyeler und habe mir die Ausstellung „Bacon – Giacometti“ – zwei meiner absoluten Lieblinge – angeschaut. Ich sag das jetzt einfach mal so. Keine Ahnung, ob ich das darf.

Danach habe ich ein kleines Bild gemalt.

Sagen wir einfach, dass das eine Umsetzung eines Bildes nach Velazquez ist. Mich interessierte die schiere Macht, die dieser Mann besaß.

Zufällig gibt es in der Ausstellung ein Bild von Francis Bacon zu der gleichen Vorlage…

Bacon ist leider noch nicht lange genug tot, als dass ich mich auf ihn beziehen könnte. Velazquez schon.

Und was ist mit meiner Sammlung Fotos aus der Stadtlandschaft?

Muss ich wirklich erst die Rechtslage recherchieren?

Interessanterweise sind Briefmarken gemeinfrei – ich darf sie also problemlos verwenden.

Und meine Serie von Fotos aus dem Holocaust? Da ist es wirklich schwierig zu sagen, wem die Rechte an den Vorlagen gehören. Wenn ich Anne Frank abmale – ist dann die „Schöpfungshöhe“ hoch genug? (So dass das Bild als eigenständiges Kunstwerk bestehen kann?)

Und wie ist das, wenn ich „Seiltänzer“ google?

Wie ist hier die Schöpfungshöhe?

Ich bin sehr für den Schutz persönlicher Daten. Aber ich frage mich doch, ob es hier nicht die Falschen trifft?

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